05.09.2010

Erstberatung oder Umsetzungsberatung?

Vor Ausfüllen der Ansuchen für einen Energieeffizienzscheck müssen Sie entscheiden, ob Sie für Ihren Betrieb einen Beratungsscheck für eine Erstberatung oder einen Beratungsscheck für eine Umsetzungsberatung benötigen.

In der Erstberatung werden die Sparpotentiale Ihres Betriebes erhoben und Schwachstellen bei der Energieverwendung aufgezeigt. Sie bekommen eine grundlegende Bewertung Ihres Unternehmens im Hinblick auf Energieverbrauch und Potentiale zur  der Kostensenkung.

Für die Umsetzungsberatung müssen Sie bereits eine konkrete Energieeffizienzmaßnahme planen und Unterstützung durch Beratungsleistungen oder Ingenieurleistungen benötigen.

Wir empfehlen Ihnen vor der Durchführung einer konkreten Maßnahme eine Erstberatung durchführen zu lassen um eine Entscheidungsgrundlage zu haben, ob die von Ihnen geplante Maßnahme die wirtschaftlich sinnvollste ist oder nicht.

Der Förderbetrag für die Erstberatung und für die Umsetzungsberatung beträgt 90% der Beratungskosten, maximal jedoch € 675,--. Je Unternehmen können innerhalb von einem Jahr jeweils ein Energieeffizienzscheck für eine Erstberatung und eine Umsetzungs- beratung beantragt werden. Für die Durchführung der KMU-Initiative wurden Förderrichtlinien erlassen die verbindlich zu beachten sind.