05.09.2010

Ihre Registrierung als KMU-EnergieberaterIn


Bitte beachten:

Die Beratungen im Rahmen der Initiative müssen durch beim Klima- und Energiefonds registrierte EnergieberaterInnen erfolgen. Eingetragene EnergieberaterInnen finden Sie in der KMU-EnergieberaterInnenliste des Klima- und Energiefonds.

Sollte die Energieberatung von einem/einer nicht gelisteten BeraterIn durchgeführt werden, so erhält das Unternehmen keine Förderung!

Die Zugangsvoraussetzungen für KMU-EnergieberaterInnen sind in den Förderrichtlinien festgelegt:

Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung oder Tätigkeit in einem Unternehmen mit einschlägiger Berufsberechtigung und Nachweis folgender Qualitätskriterien:

  • 2-jährige Beratungs- oder Planungserfahrung in Betrieben im Energiebereich
  • Energietechnisches Fachwissen

Das energietechnische Fachwissen kann durch eine, der im Folgenden genannten erfolgreich absolvierten, Ausbildungen oder Kurse nachgewiesen werden:

  • Europäischer Energiemanager (EUREM)
  • Energieberater F-Kurs
  • Beraterschulung mit Erstchecktool im „klima:aktiv energieeffiziente betriebe“  Programm
  • EIW-BeraterInnenausbildung des Energieinstitutes der Wirtschaft
  • Registrierung der BeraterInnen in einem regionalen Programm für betrieblichen Umweltschutz der Bundesländer

und

zur Anmeldung