05.09.2010
Bitte beachten:
Die Beratungen im Rahmen der Initiative müssen durch beim Klima- und Energiefonds registrierte EnergieberaterInnen erfolgen. Eingetragene EnergieberaterInnen finden Sie in der KMU-EnergieberaterInnenliste des Klima- und Energiefonds.
Sollte die Energieberatung von einem/einer nicht gelisteten BeraterIn durchgeführt werden, so erhält das Unternehmen keine Förderung!
Die Zugangsvoraussetzungen für KMU-EnergieberaterInnen sind in den Förderrichtlinien festgelegt:
Nachweis einer einschlägigen Berufsberechtigung oder Tätigkeit in einem Unternehmen mit einschlägiger Berufsberechtigung und Nachweis folgender Qualitätskriterien:
Das energietechnische Fachwissen kann durch eine, der im Folgenden genannten erfolgreich absolvierten, Ausbildungen oder Kurse nachgewiesen werden:
und